AGB und Leistungsbedingungen
Stand: 16. Mai 2026, v1.2
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen gelten für Anfragen, Offerten, Terminvereinbarungen, Reinigungsleistungen, Nebenleistungen, wiederkehrende Aufträge und digitale Hilfsmittel von Reinigung Service Kamaci, Dilan Kamaci, Bruggerstrasse 22, 5413 Birmenstorf AG.
Abweichende Abmachungen gelten nur, wenn sie von Kamaci schriftlich bestätigt wurden. Bei Widersprüchen geht die individuell bestätigte Offerte oder Auftragsbestätigung diesen Bedingungen vor.
Personen, die über die von der Kundschaft verwendeten Kontaktwege, vor Ort oder über übergebene Zugangsmittel Angaben machen, Termine bestätigen, Zusatzarbeiten wünschen oder eine Abnahme erklären, gelten gegenüber Kamaci als hierzu berechtigt, solange Kamaci kein gegenteiliger Hinweis vorliegt.
1. Anfrage, Offerte und Vertrag
Anfragen über Website, Telefon, WhatsApp, E-Mail oder KI-Assistent sind unverbindlich. Ein Auftrag kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail, über digitale Kontaktwege oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, wenn Termin, Objekt, Leistung und Preis oder Preisgrundlage ausreichend bestimmbar sind und Kamaci den Auftrag bestätigt oder auf Wunsch der Kundschaft mit Vorbereitung, Anfahrt oder Leistung beginnt. Beginnt Kamaci vor einer formellen Offerte mit Vorbereitung, Anfahrt oder Arbeit, gelten die zuletzt kommunizierten oder nachweisbar vereinbarten Konditionen.
Bei kurzfristigen oder eiligen Einsätzen darf Kamaci auf telefonische oder elektronische Zusagen vertrauen. Widerspricht die Kundschaft einer Termin-, Preis- oder Leistungsbestätigung nicht unverzüglich, darf Kamaci von deren Richtigkeit ausgehen. Die Kundschaft bestätigt mit Auftragserteilung, dass sie zur Bestellung der Leistung und zur Erteilung von Weisungen für das Objekt berechtigt ist.
Die Kundschaft prüft vor Arbeitsbeginn, ob die in Anfrage, Offerte oder Auftragsbestätigung aufgeführten Angaben zu Objekt, Umfang, Termin, Zugang, Zustand und besonderen Risiken stimmen. Unklarheiten, fehlende Angaben oder Änderungen sind vor Beginn mitzuteilen. Unvollständige, unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben können zu Anpassungen von Termin, Leistungsumfang, Preis oder Durchführbarkeit führen. Zusatzarbeiten sind nur geschuldet, wenn Kamaci sie bestätigt oder vor Ort ausdrücklich vereinbart.
Online-Angaben, Richtwerte, KI-Antworten, Beispielrechnungen und mündliche Einschätzungen sind keine verbindlichen Festpreise und keine Annahme eines Auftrags. Verbindlich ist nur eine bestätigte Offerte nach Besichtigung, Rückfrage oder genauer Auftragsklärung.
2. Widerruf bei Konsumentengeschäften
Für Konsumentinnen und Konsumenten kann bei bestimmten telefonisch, an der Haustür oder vergleichbar angebahnten Verträgen über CHF 100 ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR bestehen. Die Widerrufsfrist beträgt, soweit gesetzlich anwendbar, 14 Tage.
Dieses Widerrufsrecht besteht nicht in jedem Fall. Es kann insbesondere ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, wenn die Kundschaft die Vertragsverhandlungen, eine Besichtigung, einen Rückruf, einen Termin oder eine kurzfristige Ausführung ausdrücklich selbst wünscht. Wird Kamaci auf Wunsch der Kundschaft vor Ablauf einer allfälligen Widerrufsfrist tätig, bleiben bereits erbrachte Leistungen, Auslagen, Verwendungen, Anfahrt, reservierte Einsatzzeiten, Spezialmaterial und organisatorischer Aufwand geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.
3. Offerten und Preise
Preise richten sich nach Objekt, Fläche, Zustand, Verschmutzung, Zugänglichkeit, Termin, Material, Entsorgung, Zusatzarbeiten und gewünschtem Umfang. Nicht erkennbare Erschwernisse, falsche Angaben, stark abweichender Zustand, fehlender Zugang oder zusätzliche Wünsche können zu Nachträgen oder einer neuen Offerte führen.
Fotos, Beschreibungen, Wohnungsgrössen und mündliche Angaben ersetzen keine vollständige Besichtigung. Wird auf Wunsch der Kundschaft ohne vorgängige Besichtigung geplant oder gearbeitet, trägt die Kundschaft das Risiko, dass sich Umfang, Aufwand, Preis, Termin oder Durchführbarkeit nachträglich ändern.
Wartezeiten, vergebliche Anfahrt, Mehraufwand, Parkkosten, Entsorgung, Spezialmaterial, Schlüsselübergaben, kurzfristige Zusatzarbeiten, Erschwernisse und Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs können zusätzlich verrechnet werden, sofern sie nicht ausdrücklich im bestätigten Preis enthalten sind. Ist kein Ansatz vereinbart, gilt eine angemessene Vergütung nach Aufwand, Einsatzdauer, Personal, Material und Organisation.
4. Termine, Zugang und Schlüssel
Kundinnen und Kunden stellen sicher, dass Zugang, Schlüssel, Parkmöglichkeit, Wasser, Strom, Licht, Lift, Objektinformationen und Kontaktperson rechtzeitig verfügbar sind. Verzögerungen oder unmöglicher Zugang können verrechnet werden.
Ist die Kontaktperson nicht erreichbar, der Zugang unklar oder das Objekt nicht vorbereitet, darf Kamaci den Einsatz nach angemessenem Ermessen warten lassen, anpassen, abbrechen oder verschieben. Die dadurch entstehenden Kosten, Einsatzzeiten und Anfahrten bleiben geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, empfindliche Gegenstände, private Unterlagen, Haustiere, Pflanzen, elektronische Geräte und zerbrechliche Objekte sind vor Beginn zu sichern oder zu entfernen. Besondere Risiken, empfindliche Materialien, Vorschäden, lose Teile, undichte Stellen, spezielle Pflegeanweisungen oder Hausregeln müssen vor Beginn mitgeteilt werden. Für nicht gesicherte oder nicht gemeldete Gegenstände und Risiken haftet Kamaci nur bei nachgewiesener schuldhafter Verursachung durch Kamaci.
Schlüssel, Badges, Codes und Zugangsmittel werden nur nach Absprache übernommen. Die Kundschaft bleibt dafür verantwortlich, Übergabe, Rückgabe, Berechtigungen und Sperrungen klar zu dokumentieren. Bei Verlust oder Missbrauch haftet Kamaci, soweit gesetzlich zulässig, nur für direkte, notwendige und nachgewiesene Ersatzkosten, die Kamaci schuldhaft verursacht hat; vorsorgliche Gesamtsanierungen von Schliessanlagen, Nutzungsausfall und Folgekosten sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bestätigten Offerte, Auftragsbestätigung oder schriftlichen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich bestätigte Arbeiten sind nicht geschuldet. Kamaci darf Arbeiten ablehnen oder unterbrechen, wenn sie unsicher, unzumutbar, illegal, gesundheitsgefährdend, technisch ungeeignet oder nicht vereinbart sind.
Kleine Zusatzwünsche vor Ort, kurzfristige Erweiterungen, Nacharbeiten ausserhalb der Offerte oder Anweisungen von Verwaltung, Vermietung, Nachmieterschaft oder Drittpersonen sind nur enthalten, wenn Kamaci sie bestätigt. Andernfalls gelten sie als zusätzlich vergütungspflichtige Leistungen.
Spezialarbeiten wie Höhenarbeiten, Schimmel, Gefahrstoffe, Desinfektion, stark verkalkte oder beschädigte Flächen, Bauendreinigung, Entsorgung, Räumung, Winterdienst, Hausmeisterarbeiten und Kleinreparaturen erfolgen nur nach Prüfung und ausdrücklicher Vereinbarung. Ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich bestätigt wurde; im Übrigen schuldet Kamaci sorgfältige Leistung nach vereinbartem Umfang und tatsächlichem Objektzustand.
6. Abnahme- und Nachbesserungsgarantie
Eine Abnahmegarantie bei Umzugs- oder Endreinigungen gilt nur, wenn sie ausdrücklich in der Offerte bestätigt wurde. Sie bedeutet, dass Kamaci berechtigte Beanstandungen an vereinbarten Reinigungsarbeiten angemessen nachreinigt. Sie ist keine Garantie für Mietzinsfolgen, Verwaltungskosten, Ersatzunterkunft, Terminfolgen, Vertragsstrafen Dritter, Preisnachlass oder nicht vereinbarte Zusatzarbeiten.
Entscheidungen von Vermietung, Verwaltung, Eigentümerschaft oder Nachmieterschaft über Kaution, Übergabe, Mietzins, Gebühren oder sonstige Forderungen liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Kamaci. Solche Drittfolgen werden nur übernommen, wenn Kamaci sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat oder zwingendes Recht dies verlangt.
Ausgeschlossen sind insbesondere alte Flecken, Verfärbungen, Kalk- oder Schimmelspuren, Silikonfugen, Materialschäden, Abnutzung, defekte Oberflächen, unzugängliche Bereiche, Schäden durch Vormieter/Voreigentümer sowie Beanstandungen, die ausserhalb des vereinbarten Umfangs liegen. Beanstandungen müssen bei Abnahme, spätestens aber unverzüglich nach Erkennbarkeit, gemeldet werden. Kamaci erhält zuerst Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung. Wird diese Möglichkeit verweigert, erschwert oder ohne Zustimmung durch Dritte ersetzt, entfallen weitergehende Ansprüche soweit gesetzlich zulässig.
Beauftragt die Kundschaft ohne vorherige Prüf- und Nachbesserungsmöglichkeit eine Drittfirma, trägt Kamaci deren Kosten nur, wenn Kamaci dies vorgängig bestätigt hat oder zwingendes Recht dies verlangt. Freiwillige Nacharbeiten, Kulanz, Preisnachlässe oder entgegenkommende Lösungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder Haftung.
7. KI-Assistent, Bilder und Dokumente
Der KI-Assistent ist als künstliche Intelligenz gekennzeichnet und dient nur der Vorbereitung von Anfragen, der Orientierung und der Sammlung von Angaben. Antworten können unvollständig, veraltet oder falsch sein. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen keine Besichtigung, keine bestätigte Offerte, keine Fachprüfung und keine persönliche Absprache mit Kamaci.
Uploads sollen nur Inhalte enthalten, die für Anfrage, Offerte oder Auftrag nötig sind. Mit dem Upload bestätigen Kundinnen und Kunden, dass sie zur Übermittlung berechtigt sind und keine unnötigen sensiblen Daten, fremden Personendaten oder vertraulichen Informationen einreichen. Kamaci darf die übermittelten Angaben für die Anfragebearbeitung verwenden, ohne jede Datei rechtlich oder inhaltlich vollständig prüfen zu müssen.
Unbeteiligte Personen, Kinder, Ausweise, Kontodaten, Gesundheitsdaten, Passwörter und vertrauliche Informationen sind vor einem Upload zu entfernen oder zu schwärzen. Für Inhalte, die Kundinnen und Kunden freiwillig und ausserhalb der erforderlichen Auftragsklärung übermitteln, trägt Kamaci keine Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.
Kamaci darf KI-Angaben, Fotos und Dokumente zur Anfrageprüfung, Offertvorbereitung, Auftragsabwicklung, Beweissicherung und internen Organisation verwenden. Der KI-Assistent ist nicht für Notfälle, rechtsverbindliche Erklärungen, Beschwerden mit Fristen, Schadenmeldungen oder sicherheitskritische Entscheidungen bestimmt.
8. Schäden, Vorschäden und Reklamationen
Kundinnen und Kunden müssen erkennbare Vorschäden, empfindliche Materialien, lose Befestigungen, alte Beschichtungen, undichte Stellen, empfindliche Böden, Naturstein, Spezialoberflächen, Geräte, Möbel und besondere Pflegevorgaben vor Arbeitsbeginn melden. Ohne solche Hinweise darf Kamaci von normal belastbaren Oberflächen und üblichen Reinigungsbedingungen ausgehen.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, den Zustand des Objekts, wertvoller Gegenstände und empfindlicher Bereiche vor Beginn zu prüfen und bei Bedarf selbst zu dokumentieren. Werden Vorschäden, Abnutzung, Materialermüdung oder empfindliche Stellen nicht vor Beginn gemeldet, kann Kamaci spätere Behauptungen nur anerkennen, wenn Verursachung, Zeitpunkt und Schaden klar nachgewiesen sind.
Offensichtliche Beanstandungen und behauptete Schäden sind bei Abnahme oder unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich mit Fotos zu melden, in der Regel innert 3 Tagen. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu melden. Die Kundschaft trägt, soweit gesetzlich zulässig, die Nachweislast für Schaden, Höhe, Zeitpunkt, Ursache und Zurechenbarkeit zu Kamaci. Kamaci muss Gelegenheit erhalten, den Zustand zu prüfen und eine angemessene Nachbesserung vorzunehmen.
Wenn Ansprüche gegen Kamaci geltend gemacht werden, darf der betroffene Zustand, soweit zumutbar, nicht ohne vorherige Dokumentation und Prüfgelegenheit verändert, entsorgt, repariert oder durch Dritte beseitigt werden. Andernfalls kann eine spätere Zuordnung oder Haftungsprüfung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Meldung an eine Versicherung, eine Besichtigung, eine Kulanzlösung oder eine interne Prüfung bedeutet kein Anerkenntnis von Haftung, Schuld, Schadenhöhe oder Verursachung.
9. Haftung
Kamaci haftet nur für direkte, nachgewiesene Schäden, die durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Kamaci verursacht wurden. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Absicht, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden, bleibt vorbehalten.
Gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Hilfspersonen, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Miet- oder Übergabefolgen, Nutzungsausfall, Ersatzunterkünfte, Vertragsstrafen Dritter, Datenverlust und reine Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Privatkunden gelten diese Einschränkungen nur, soweit zwingendes Recht dies erlaubt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine allfällige Haftung auf den Wert des betroffenen Auftrags begrenzt; besteht eine einschlägige Versicherung, bleibt eine Auszahlung zusätzlich auf die tatsächlich verfügbare Versicherungsleistung und deren Bedingungen beschränkt.
Keine Haftung besteht für Schäden aus falschen, unvollständigen oder verspäteten Kundenangaben, nicht entfernten Wertgegenständen, ungeeigneten Materialien, normaler Abnutzung, bereits vorhandenen Mängeln, Materialermüdung, nicht sichtbaren Defekten, Arbeiten nach Kundenanweisung oder Schäden, die bei üblicher Reinigung trotz sorgfältigem Vorgehen nicht vermeidbar sind.
Zahlungen, Gutschriften oder Zusagen an Vermietung, Verwaltung, Nachmieterschaft, Handwerker, Drittfirmen oder Versicherungen dürfen der Kundschaft Kamaci nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung belasten. Selbst vorgenommene Ersatzbeschaffungen, Reparaturen oder Drittaufträge werden nur ersetzt, wenn Kamaci sie vorab freigegeben hat oder zwingendes Recht dies verlangt.
10. Stornierung und Verschiebung
Termine können nur rechtzeitig und nach Absprache verschoben oder storniert werden. Bereits entstandene Kosten, Spezialmaterial, Entsorgung, reservierte Einsatzzeiten, Subunternehmer, Anfahrt und organisatorischer Aufwand bleiben in jedem Fall geschuldet, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, gelten bei Absage oder Verschiebung durch die Kundschaft folgende Stornokosten auf dem bestätigten Auftragswert: bis 10 Arbeitstage vor Termin kostenlos, ausser bereits entstandene Kosten; 5 bis 9 Arbeitstage vor Termin 25%; 2 bis 4 Arbeitstage vor Termin 50%; weniger als 48 Stunden vor Termin 80%; am Einsatztag, bei fehlendem Zugang, nicht vorbereitetem Objekt oder Nichterscheinen der Kontaktperson bis zu 100%.
Bei kurzfristig gewünschten Einsätzen ohne bestätigten Auftragswert kann Kamaci bei Absage, fehlendem Zugang, Nichterscheinen oder nicht vorbereitetem Objekt mindestens CHF 180 als Ausfall-, Organisations- und Anfahrtspauschale zuzüglich nachweisbarer Mehrkosten verrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Kundschaft kann nachweisen, dass Kamaci kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kamaci kann umgekehrt höhere tatsächlich entstandene und nachweisbare Kosten geltend machen, sofern dies rechtlich zulässig ist.
11. Wiederkehrende Aufträge, Kündigung und Preisänderungen
Wiederkehrende Reinigungen gelten für die individuell vereinbarte Dauer. Ohne andere schriftliche Vereinbarung können sie mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats gekündigt werden. Bereits geplante oder begonnene Einsätze bleiben geschuldet.
Kamaci darf Preise bei wiederkehrenden Aufträgen mit angemessener Vorankündigung anpassen, insbesondere bei Änderungen von Löhnen, GAV-Vorgaben, Material-, Entsorgungs-, Energie-, Versicherungs-, Fahr- oder Betriebskosten. Wird eine wesentliche Preisanpassung nicht akzeptiert, kann der wiederkehrende Auftrag auf den Anpassungszeitpunkt beendet werden.
12. Zahlung
Zahlungsbedingungen werden in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt. Ohne andere Vereinbarung sind Rechnungen nach Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug können Mahnkosten, Verzugszins, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verrechnet werden.
Beanstandungen, Kautionsfragen, Drittmeinungen oder behauptete Schäden berechtigen nicht zur vollständigen Zurückbehaltung unbestrittener Rechnungsbeträge. Eine Verrechnung mit behaupteten Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn Kamaci diese schriftlich anerkannt hat oder sie rechtskräftig festgestellt wurden.
13. Subunternehmer und Hilfspersonen
Kamaci darf Mitarbeitende, Hilfspersonen oder geeignete Dritte einsetzen, soweit dies für die Leistungserbringung sinnvoll ist. Diese unterstehen organisatorischen Weisungen und angemessenen Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten.
14. Fotos und Nachweise
Kamaci darf vor, während und nach der Arbeit Fotos oder kurze Notizen zum Objektzustand erstellen, soweit dies für Offerte, Arbeitsplanung, Qualitätssicherung, Reklamationsbearbeitung, Versicherung oder Nachweis erforderlich ist. Solche Unterlagen werden nicht für Werbung genutzt, wenn dadurch Personen, Adressen oder private Räume erkennbar wären, ausser es liegt eine ausdrückliche Zustimmung vor.
Wird eine sachliche Dokumentation des Zustands durch die Kundschaft untersagt oder nachträglich unmöglich gemacht, kann dies die Prüfung späterer Beanstandungen und Ansprüche einschränken, soweit gesetzlich zulässig.
15. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung. Diese enthält insbesondere Hinweise zu Kontaktwegen, KI-Assistent, OpenAI, Uploads, Auslandsübermittlung und Betroffenenrechten.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Reinigung Service Kamaci. Zwingende Gerichtsstände und zwingende Konsumentenschutzrechte bleiben vorbehalten.
17. Änderungen und Gültigkeit
Kamaci kann diese Bedingungen anpassen, wenn sich Leistungen, Abläufe, KI-Funktionen, Rechtslage oder Dienstleister ändern. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt gültig; anstelle der unwirksamen Regel gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.